Kantaten aus Blankenburg/Harz im Landeskirchlichen Archiv Wolfenbüttel
Tuesday, June 28, 2011
Es gehört sicherlich nicht zum Hauptschwerpunkt kirchlicher Archive, alte Musikdrucke und –handschriften zu sammeln. Eine Sammlung von Handschriften mit Kirchenkantaten aus der Zeit um 1800 im Landeskirchlichen Archiv Wolfenbüttel zeigt aber, wie vielfältig die dort erschlossenen und verwahrten historischen Dokumente und Quellen sind. Sechs Kartons füllen die Notenblätter, die aus der St. Bartholomäuskirche in Blankenburg stammen, dort einen 200 Jahre langen Dornröschenschlaf überdauerten, bevor sie ins Archiv der Braunschweigischen Landeskirche nach Wolfenbüttel gelangten, wo sie von dem früheren Mitarbeiter Hans-Jürgen Engelking sortiert und erfasst wurden. Das Besondere daran ist, dass sich darunter etliche Kantaten eines Kantors namens Johann Heinrich Pröbster befinden, der in den Jahren 1804 bis 1808 als Lehrer und Kantor in Blankenburg wirkte, und von dem bisher nirgendwo sonst Kompositionen überliefert sind. Daneben gibt es aber auch Kirchenkantaten von seinerzeit berühmten Musikern wie z.B. Carl Philipp Emmanuel Bach oder Carl Heinrich Graun. Da viele der Handschriften mit Bemerkungen versehen sind, an welchen Sonntagen sie im Gottesdienst erklungen sind, kann man anhand der Sammlung einen Eindruck gewinnen über die kirchenmusikalische Praxis jener Zeit in Blankenburg. An vielen Sonntagen im Jahr wurde in der Bartholomäuskirche eine Kantate für Solostimmen, Chor und Instrumente musiziert, und wie an vielen anderen Orten, v.a. in den lutherischen Gebieten Deutschlands, wurde dabei einerseits auf Werke berühmter Komponisten zurückgegriffen, die per Hand abgeschrieben wurden. Andererseits aber gehörte es zu den Aufgaben der Kantoren, für bestimmte Anlässe selbst Kantaten zu komponieren und diese im Gottesdienst, meistens gesungen von Schülern der Lateinschulen, aufzuführen. Unter der Kirchenmusik-Sammlung befinden sich auch 44 Kantaten von Christian Gotthilf Tag, darunter zwei, die sich bisher in keinem anderen Archiv oder in keiner Bibliothek nachweisen lassen.
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